Digitale MGV im Verein?
Der TNB gibt Handlungsempfehlungen
Die Corona-Pandemie stellt Vereine nicht nur wegen der notwendigen Einstellung von Sportangeboten vor große Herausforderungen, auch die satzungsgemäße Durchführung von Mitgliederversammlungen wird durch die Corona-Pandemie vor neue Aufgaben gestellt.
Die digitale Umsetzung von Mitgliederversammlungen ist während der Corona-Pandemie zu einem wichtigen Faktor geworden, um raum- und zeitunabhängig Versammlungen durchzuführen. Der Gesetzgeber hat durch das „Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen" (BGBI.2020, Seiten 569 ff.) die rechtlichen Rahmenbedingungen für u.a. Vereine geschaffen.
Der TNB hat für seine Vereine Handlungsempfehlungen zur Durchführung einer digitalen MGV im Verein zusammengestellt.
Wichtig: Es handelt sich hierbei lediglich um eine Empfehlung, es ist keine Rechtsauskunft
Die Möglichkeiten der technischen Umsetzung einer digitalen Mitgliederversammlung erstrecken sich von der professionellen Erstellung von Live-Streams (ähnlich zu Fernsehproduktionen) bis hin zur Nutzung von bereits vorhandenen Video-Chat Systemen.
Dennoch sollte bei den Planungen berücksichtigt werden, dass der Aspekt Mensch sowie intensive und persönliche Gespräche nicht ersetzbar und die Teilnehmenden immer von technischen Möglichkeiten abhängig sind. Geringere Interaktion sowie schnelle Ablenkung der Teilnehmenden können hier die Folge sein.