Sonder-Förderprogramm für die Jugendarbeit im Sport
Gilt für Präsenz- und Online-Veranstaltungen
Kinder und Jugendliche sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Junge Menschen brauchen Lern-, Erfahrungs- und Freiräume zur Persönlichkeitsentwicklung. Sie brauchen, neben digitalen Angeboten der Jugendarbeit, auch direkte Kontakte – den Austausch mit Menschen ihrer Altersgruppe sowie älteren Vertrauenspersonen außerhalb familiärer Zusammenhänge und im Sportverein. Aktivitäten der Jugendarbeit im Sport bieten ihnen die Möglichkeit, ihre persönlichen Fähigkeiten und soziale Kompetenzen zu erleben und zu erweitern.
Die Sportjugend und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen e.V. haben in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport daher kurzfristig für den Zeitraum 12. November bis 31. Dezember 2020 aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ein Sonder-Förderprogramm für Maßnahmen der Jugendarbeit in Präsenz oder online aufgestellt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Dauer der Maßnahme sowie der Anzahl der Teil-nehmenden. Die Maßnahme kann auch auf mehrere kürzere Termine aufgeteilt werden. Diese Maßnahmen umfassen Übungseinheiten im sportpraktischen Teil und/oder Lerneinheiten in der überfachlichen Jugend- und Jugendbildungsarbeit.
Antragsberechtigte sind -Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, andere gemeinnützige Sportorganisationen, die ordentliches Mitglied im LSB sind, Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind sowie die Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Wichtig: Mit den jeweiligen Maßnahmen darf jeweils erst nach Fördermittelzusage der Maßnahme durch die Sportjugend Niedersachsen begonnen werden.
Rückfragen zur Antragstellung
Karsten Täger, Tel.: 0511 1268 154, E-Mail: ktaeger@lsb-niedersachen.de
Britta Nordhause, Tel.: 0511 1268 256, E-Mail: bnordhause@lsb-niedersachsen.de