Zu den aktuellen Corona-Verordnungen
Punktspielbetrieb wird unter 2G-Regelung fortgesetzt – Unterschiedliche Regelungen für Trainer
Die neuesten Corona-Verordnungen gelten in Niedersachsen und Bremen seit Mittwoch, 24.11.2021, die untenstehende Matrix "Warnstufen" erläutert die Regelungen übersichtlich.
Seitens der TNB-Sportkommission wurde beschlossen, dass der Punktspiel- und Turnierbetrieb unter der 2G-Regelung fortgesetzt wird. Weitere Erklärungen siehe unten.
Wichtig für die Tennisspieler und den Sport im TNB
Die Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ sind landesweite Indikatoren, der Indikator „Neuinfizierte“ ist auf den Landkreis/die kreisfreie Stadt bezogen (§2 (2)).
Seitens des TNB kann also keine landesweit einheitliche Regelung für den Spielbetrieb und Training vorgegeben werden.
- Somit ist bei jeglicher Nutzung von Sportanlagen (innen und außen) die Vorgabe des jeweiligen Landkreises ebenso zu beachten wie die des Landes.
- Sitzungen und Zusammenkünfte obliegen in Warnstufe 1 mit mehr als 25 Personen der 2G-Regelung, in Warnstufe 2 und 3 gelten geringe Personenzahlen und 2G+
- Sportveranstaltungen/-betrieb innen:
- Keine Warnstufe: 3G, Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
- Warnstufe 1: 2G Medizinische Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
- Warnstufe 2: 2G+, FFP2- Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
- Vorzulegende Tests sind durch andere (geschulte) Personen durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen. Allein durchgeführte Selbsttests werden nicht anerkannt – das ist aber nicht neu bei der verpflichtenden Vorgabe eines Tests.
Für den Punktspielbetrieb gilt
- Die Saison wird wie geplant weitergespielt
- Auf- und Abstieg bleibt bestehen
- Kein neues Abmeldeszenario
- Spieltermine und auch Spielzeit bleiben wie in den Durchführungsbestimmungen formuliert bestehen.
- Spielverlegungen und Heimrechttausch sind, wie bisher, in beiderseitigem Einvernehmen möglich!
- Der Heimverein hat den Gast bis spätestens zum Mittwoch 12:00 Uhr vor dem Spieltag zu informieren, welche Regelung vor Ort gilt.
(Mögliche kurzfristige Änderungen sind unmittelbar dem Gegner mitzuteilen).
- Grundlage sind immer die Vorgaben der Regierung und in diesem Fall ändert sich die Vorgabe für ALLE zum 24.11.!
Regionale Verordnungen müssen ebenfalls beachtet werden. Es gilt immer die Verordnung im Bereich des Heimvereins!
Indoor Sport ab Warnstufe 1 nur noch unter 2G möglich (Niedersachsen) / ab Warnstufe 2 (Bremen):
Ø Spielberechtigt sind nur Spieler, die „vollständig geimpft“ oder „genesen“ sind
o Als „geimpft“ wird eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff angesehen. Vollständig geimpft ist eine Person auch bei nachgewiesener Infektion und einer zusätzlichen Impfdosis.
o Als „genesen“ gilt eine Person mit einem auf sie ausgestellten, gültigen Genesenenausweis.
o Die Liste (der schriftliche Nachweis, aller Personen, die die Halle betreten wollen) der vollständig geimpften und genesenen Personen muss dem Heimverein vor dem Betreten der Halle vorgelegt werden.
o Die Anwendung der 2G-Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr (in Bremen: die das 16 Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr mit Schulbescheinigung) noch nicht vollendet haben und im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen/Bremen regelmäßig getestet werden. (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien).
o Die Anwendung der 2G-Regel gilt nicht für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
o Für die Einhaltung/Kontrolle der 2G-Regel ihrer am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder, für Sportler aus Gastvereinen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen sind wie bisher die Heimvereine verantwortlich.
Ø Spielabsagen bzw. Nichtantritt wegen Spielern, die aufgrund von 2G nicht teilnehmen können, wird gegen die Mannschaft entsprechend der WSPO gewertet!
Indoor Sport nur noch unter 2G+ möglich (in Niedersachsen ab Warnstufe 2 und in Bremen ab Warnstufe 3):
Ø Spielberechtigt sind nur Spieler, die „vollständig geimpft“ oder „genesen“ sind und einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
o Als „geimpft“ wird eine Person ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff angesehen. Vollständig geimpft ist eine Person auch bei nachgewiesener Infektion und einer zusätzlichen Impfdosis.
o Als „genesen“ gilt eine Person mit einem auf sie ausgestellten, gültigen Genesenenausweis.
o Testpflicht:
§ Ein Schnelltest- bzw. ein Selbsttest (unter Aufsicht vor der Anlage) muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig
§ Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein
o Die Liste (der schriftliche Nachweis, aller Personen, die die Halle betreten wollen) der vollständig geimpften und genesenen Personen mit negativem Testergebnis muss dem Heimverein vor dem Betreten der Halle vorgelegt werden.
o Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr (in Bremen: die das 16 Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr mit Schulbescheinigung) noch nicht vollendet haben und im Rahmen des verbindlichen Testkonzepts vom Land Niedersachsen/Bremen regelmäßig getestet werden. (Hinweis: Ausnahme gilt auch in den Ferien).
o Die Anwendung der 2G+-Regel gilt nicht für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
o Für die Einhaltung/Kontrolle der 2G+-Regel ihrer am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder, für Sportler aus Gastvereinen sowie Zuschauer von Sportveranstaltungen sind wie bisher die Heimvereine verantwortlich.
Ø Spielabsagen bzw. Nichtantritt wegen Spielern, die aufgrund von 2G+ nicht teilnehmen können, wird gegen die Mannschaft entsprechend der WSPO gewertet!
Für Trainer gilt
Ehrenamtliche, nebenberufliche Trainer und ÜL
- Analog Sportbetrieb: in Warnstufe 1: 2G bei Betreten der Sportanlage analog Sportler
- Verein muss täglich kontrollieren
- Keine Ausübung für Nicht-Geimpfte
Angestellte Trainer oder Honorartrainer
- In diesen Fällen handelt es sich um die Berufsausübung, die im Infektionsschutzgesetz geregelt ist
- 3G - der Test muss täglich unter Aufsicht erfolgen
- Der Verein muss täglich vor Zutritt der Sportanlage kontrollieren und dokumentieren
- Bei angestellten Trainern muss der Verein zwei Tests pro Woche kostenlos anbieten, wenn mehr als an einem Tag für den Verein als Arbeitgeber gearbeitet wird