Platzaufbereitung für die Sommersaison
Was ist erlaubt?
Wenn ein Verein seine Plätze in Eigenleistung herrichten möchte, dann handelt es sich um eine Maßnahme zur Bestandssicherung. Bei Bestandssicherungsmaßnahmen ist es wichtig, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, um das Risiko einer möglichen Infizierung sehr gering zu halten.
Daher bietet es sich an, maximal einen Haushalt plus eine Person eines weiteren Haushaltes auf einem Platz an der Bestandssicherung teilhaben zu lassen. Wichtig ist, dass die Personen, die auf der Anlage helfen, erfasst werden.
Es ist hilfreich Wege zu beschildern, damit die Mitglieder möglichen Kontakt vermeiden. Eigenes Werkzeug sowie eigene Handschuhe und Masken tragen zu einer Reduzierung der Infektionsgefahr bei. Es darf sich bei der Bestandssicherungsmaßnahme auch nur um genau diese handeln. Bei Beendigung des Einsatzes ist es ratsam, das Gelände zu verlassen. So werden negative Auswirkungen/Folgen vermieden.
Der TNB bittet darum, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden.