LSB-Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs
Wichtiger Hinweis für Vereine
Das im letzten Vereinsnewsletter vorgestellte LSB-Förderprogramm „Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs“, soll Vereinen dabei helfen, ihr sportliches Angebot auch unter Pandemiebedingungen aufrecht zu erhalten und erfolgreiche Konzepte zu verstetigen. Das Ziel ist die Gewinnung bzw. Rückgewinnung von Vereinsmitgliedern.
Im Rahmen dieses Sonderförderprogramms können Antragsteller bis zu 750 Euro für Materialien zur Erstellung von Online-Sportangeboten, zur Durchführung von Outdoor-Angeboten und zur Umsetzung der Hygienestandards u. Kontaktbeschränkungen erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Viele Vereine haben laut Rückmeldung vom LSB nun Anträge eingereicht, ohne dabei ein neues Angebot zu schaffen. Die neue Angebotsschaffung ist aber zwingend Voraussetzung für die Förderung.
Eine Beantragung von beispielsweise Tennisbällen für die Sommerpunktspielsaison ist nicht möglich, da es sich hier um ein bestehendes Angebot des Vereins handelt.
Außerdem muss der Antrag bei Mehrspartenvereinen immer vom Hauptverein gestellt und unterschrieben werden. Eine Tennissparte oder ein Trainer kann keinen Antrag stellen.
Hier ist das Förderprogramm noch einmal genau beschrieben: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/aktiv-in-jedem-alter/foerderung-von-online-sportangeboten
Förderungsfähig im Sinne der Richtlinie sind insbesondere folgende Maßnahmen:
4.1.1 Zielgruppenspezifische Angebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen und von einer Gruppenleitung
mit gültiger ÜL-C-Lizenz oder entsprechender Berufsqualifikation durchgeführt werden,
4.1.2 Besondere Veranstaltungen
– zur Gewinnung neuer Zielgruppen und zur Vorstellung neuer Angebotsformen,
– Fachtagungen und Qualitätszirkel sowie Impulsveranstaltungen zur Entwicklung von lokalen
Bündnissen und Netzwerken der Bewegungs- und
Gesundheitsförderung
4.1.3 Projekte und Prozesse zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die einen Beitrag zur beschriebenen
Zielsetzung leisten sowie der Implementierung von
Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung dienen.
Mitgliedergewinnung 2022: Weitere LSB-Förderprogramme seit heute antragsfähig
Im Rahmen der LSB-Sonderprogramme zur Mitgliedergewinnung können Vereine ab heute, dem 01. April, noch folgende Förderanträge für Sachleistungen für Outdoor- und Trendsport sowie für Mitgliedschaften von Personen über 50 Jahre stellen.
Alle Förderprogramme zur Mitgliedergewinnung im Überblick
Bitte beachten Sie auch hier die genauen Förderkriterien des LSB.



