Aktualisierte Informationen zum Hallen-Punktspielbetrieb der Altersklassen
Update 17.11.2021
Sollte eine „regionale Verordnung“ das Spielen in der Halle auf die 2G Regelung begrenzen, dann muss im Vorfeld mit dem Gegner abgeklärt werden, ob dieser aufgrund der neuen Verordnung antreten kann. Wenn dies der Fall ist, dann kann das Punktspiel wie gewohnt durchgeführt werden.
Ist dies nicht der Fall, muss ein anderer Termin gesucht werden oder das Heimrecht getauscht werden. Der Gegner kann aktuell nicht dazu gezwungen werden, unter 2G Bedingungen zu spielen, wenn Stammspieler (Pos. 1-4 der namentlichen Mannschaftsmeldung) nicht eingesetzt werden können. Der Spielleiter ist zu informieren! Der Verein (vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied) muss schriftlich erklären, dass der Spieler (Angabe des Spielers erforderlich) nicht geimpft oder genesen ist. Die Erklärung ist bis spätestens mittwochs, 12 Uhr vor dem angesetzten Spieltag dem Spielleiter zu erbringen, andernfalls bleibt der bisherige Spieltermin bestehen. Sofern der Spieler in Folgespielen unter der 2G-Regelung teilnehmen sollte, muss der Spieler den Impfstatus nachweisen.
Generell gilt
Auf Empfehlung der Sportkommission hat das Präsidium des TNB unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen entschieden, dass der Punktspielbetrieb der Altersklassen in der Wintersaison 2021/22 zum derzeitigen Zeitpunkt mit einer max. 3G-Regelung durchgeführt wird.
Wenn in Ihrer Halle für den Sportbetrieb die 2G-Regelung gilt, empfehlen wir, mit dem Hallenbetreiber abzustimmen, ob die Punktspiele auch unter der 3G-Regelung durchgeführt werden können.
Sofern der Hallenbetreiber an der 2G-Regelung festhält, bestehen nachfolgende Möglichkeiten:
· Wenn beide Mannschaften die 2G-Regelung erfüllen, welches im Vorfeld zwingend nachweislich abzustimmen ist, kann das Punktspiel auch unter der 2G-Regelung durchgeführt werden.
· Die Heimmannschaft kann das Punktspiel in eine andere Halle mit 3G-Regelung verlegen. Hierzu ist die gegnerische Mannschaft entsprechend zu informieren.
· Das Heimrecht kann im gegenseitigen Einvernehmen getauscht werden, so dass das Punktspiel in einer anderen Halle mit 3G-Regelung stattfinden kann.
· Das Punktspiel kann im gegenseitigen Einvernehmen auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, in der Hoffnung, dass zu diesem Zeitpunkt die 2G-Regelung nicht mehr gilt.
Sofern sich durch neue gesetzliche Verordnungen Veränderungen ergeben sollten, werden diese umgehend kommuniziert.