Förderung vom LSB
Förderung von Outdoorsportgeräten und -anlagen
Mit Blick auf die Energiekrise und gestiegener Energiekosten unterstützt der LSB mit Mitteln des Landes Niedersachsen Vereine dabei, bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue Outdoorsportangebote anzubieten, damit mehr Sport draußen stattfinden kann.
Im Rahmen des Programms werden daher nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote sowie die Errichtung/Erweiterung von Anlagen für Outdoorsportangebote mit bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € gefördert.
Was wird gefördert?
Outdoorfitnessgeräte
Calisthenics-Anlagen
Bogensportanlagen
Beachsportanlagen
Bouleanlagen
3x3-Basketballanlagen
Künstliche Kletterfelsen
Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (enkzu@lsb-niedersachsen.de) in Verbindung
Folgende Schritte sind notwendig:
Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen
Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen
Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen
Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus
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