Die Tennisplätze in Niedersachsen sind freigegeben

Bitte das aktuelle TNB-Hygienekonzept beachten.

Die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen ab Mittwoch, 06. Mai 2020, die Tennis-Freiluftsaison eröffnen. In der aktuellen Verordnung heißt es unter anderem:

Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen zulässig:

  1. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  2. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden.
  3. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
„Die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen auf die Plätze. Das ist eine gute Nachricht. Toll!“, sagt TNB-Präsident Raik Packeiser. „Wir fordern alle auf, sich an die aktuellen Hygienevorschriften zu halten.“

Bitte beachten Sie:

  1. § 1 Punkt 8 gilt für für Vereine und Breitensport
  2. § 1 Punkt 9 und 10 richten sich an Leistungssport und Kadertraining.

Das TNB-Hygienekonzept

Der TNB hat ein aktualisiertes Hygienekonzept als Empfehlung für alle Vereine fertiggestellt. Es geht um grundsätzliche Vorgaben ebenso wie um solche, den Spielbetrieb bestreffend.

Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.

Wichtige Auszüge:

  1. Training: Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
  2. Doppel: Die Verordnung des Landes sagt eindeutig, dass ein Mindestabstand von 2 Metern beim Sport dauerhaft eingehalten werden muss. Dieser Mindestabstand gilt auch bei Doppelspielen. Deswegen empfehlen wir dringend, auch um alle Irritationen bei Kontrollen und ähnlichen Situationen zu vermeiden, kein Doppel zu spielen. Wenn sich ein Verein auf seiner Anlage nicht an diese Empfehlung gebunden fühlt und Spieler sicherstellen, dass sie den Mindestabstand von 2 Metern permanent während des gesamten Spiels einhalten, obliegt es ihrer Verantwortung dieser dringenden Empfehlung nicht zu folgen. Diese Einschränkung gilt nicht für Teilnehmer aus einem gemeinsamen Haushalt. Diese können sich auch beim Sport näher kommen.
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