Corona-Update für Bremen & Bremerhaven
3-G-Regel für Sporthallen & Umkleidekabinen auf Außensportanlagen
Ab einer Inzidenz von 35 gilt ab dem 18.08.2021 für die Stadt Bremen und Bremerhaven die 3-G-Regel in unterschiedlichen Bereichen.
Auch im Sport muss ein Nachweis über Genesen, Geimpft oder Getestet vorgewiesen werden, wenn die Ausübung in der Halle stattfindet. Gleiches gilt für Umkleidekabinen auf Außensportanlagen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr und deren Eltern bei begleitenden Tätigkeiten (z.B. Umziehen).
Als negatives Testergebnis werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltest anerkannt, die nicht älter als 24 h sind. Zudem können in den Einrichtungen Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden. Als genesen gelten Personen, die ein positives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als sechs Monate ist. Geimpfte Personen müssen mittels eines Impfzertifikats nachweisen, dass sie einen vollständigen Impfschutz besitzen. Dieser tritt 14 Tage nach abschließender Impfung ein.
Der TNB möchte daher darauf hinweisen, dass für die Ausübung des Tennissports in der Halle in Bremen und Bremerhaven (nicht Region Bremen) die 3-G-Regel gilt und bittet weiterhin um die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregelungen.