10.01.2024 21:35 Uhr

Aktuelle Verordnungen in Niedersachsen und Bremen

Tennis ist mit Auflagen erlaubt

Eine einschneidende Entscheidung – auch für den Sport. Aber tatsächlich trifft es Tennis als Individualsportart weit weniger schlimm, als andere Sportarten. Nach Veröffentlichung der Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen hat das TNB-Präsidium unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, juristischen und sportlichen Aspekte folgendes festgestellt und beschlossen:

  1. Es ist, unter Einhaltung aller Vorgaben des Hygieneschutzes und Abstandsregelungen, erlaubt, Tennis zu spielen.
  2. Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
  3. Es darf Einzel und sehr eingeschränkt Doppel gespielt werden. Grundsätzlich sollte aber auf Doppel verzichtet werden.
  4. Doppel ist nur erlaubt, wenn die Spieler aus höchstens zwei Hausständen kommen.
  5. Training kann nach aktuellem Stand und Rücksprache mit dem Ministerium wie folgt erfolgen: Maximal zwei Spieler PLUS ein Trainer. Argumentation/Begründung: Die beiden Athleten sind sportlich aktiv, der Trainer übt seinen Beruf aus, ist selber nicht sportlich aktiv. Aber es ist jederzeit sicherzustellen, dass er immer Abstand von mindestens 2 Metern hält. Wichtig: Sind zwei Spieler auf dem Platz hat sich der Trainer außerhalb des Doppelfeldes aufzuhalten und darf nicht selber aktiv auf dem Platz sein. Praxistipp: Mit Stuhl am Netz.
  6. Für den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielerinnen und Spielern besprochen werden. An der TennisBase Hannover wird bereits entsprechend gearbeitet.
  7. Kindergruppen unter zwölf Jahren dürfen sich in Gruppen aus mehr als zwei Haushalten zu Hause oder im öffentlichen Raum zum Spielen treffen oder sich im öffentlichen Raum als Gruppe bewegen. Sie dürfen NICHT gemeinsam Sport treiben.
  8. Es gibt grundsätzlich keine Personenbegrenzung in der Halle. Oberstes Gebot für den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln sowie die Abstandsregelungen. Alle Vereine müssen entsprechende Konzepte vorliegen haben. Die wichtigsten Bestandteile sind u.a.: Auf dem gesamten Vereinsgelände, draußen und drinnen, ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Mindestabstand von 1,50 Meter überall einhalten und Nutzung von Desinfektionsmitteln.
  9. Falls Hallen durch Kommunen oder Betreiber geschlossen werden, muss der Verein/Spieler die Absprachen vor Ort klären.

Für die Punktspielsaison hat das TNB-Präsidium einstimmig beschlossen:

Der TNB verschiebt zum Schutz aller die Punktspiele aus dem November in den Februar. Somit werden keine Spiele im Zeitraum 02.11-30.11.2020 angesetzt. Wenn sich allerdings zwei Teams einigen, spielen zu wollen kann die Begegnung stattfinden und wird gewertet. Doppel werden nicht gespielt. Allerdings muss im Vorfeld aktiv die Spielverlegung in nuLiga eingegeben werden.

Diese Regelung gilt entsprechend der Verordnung bis 30.11.2020. Die Regelungen ab Dezember werden dann unter Berücksichtigung der aktualisierten Verordnungen und Vorgaben getroffen. „Damit fährt der TNB wie bisher auf Sicht und entscheidet schnell und mit Augenmaß“, erklärt Packeiser.

Das Präsidium des TNB begrüßt die Verordnung der Landesregierung, die mit dieser Entscheidung nicht nur Tennis als Individualsportart berücksichtigt, sondern Trainern, Nachwuchs- und Leistungssportlern die Möglichkeit gibt, weiter zu arbeiten. „Tennis hat den großen Vorteil, eine kontaktlose Individualsportart zu sein. Das erlaubt uns, verantwortungsbewusst unseren Sport ausüben zu können. Wir sind dankbar dafür. Durch diese Verordnung wird den Tennisspielern die Option gegeben, sich sportlich zu betätigen und gesund zu halten“, sagt TNB-Präsident Raik Packeiser. „Natürlich alles unter konsequenter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und Vorgaben.“

Die Vereine werden wie bisher kontinuierlich über Veränderungen informiert.

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