Anpassung der Corona-Verordnung in Niedersachsen
Stand 05.06.2021
Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Corona-Verordnung für Niedersachsen wurde erneut angepasst. Diese gilt ab 05.06.2021 und beinhaltet zwei wesentliche Änderungen für den Tennissport:
· Die im letzten Update dargestellte Unklarheit bezüglich Testung im Outdoorbereich in Stufe 2 ist behoben, § 16a (2): Die Testpflicht gilt nur für Kontaktsport. Da Tennis – egal ob Einzel oder Doppel - nach Bestätigung des Ministeriums als kontaktloser Sport gilt, gibt es somit keine Testpflicht mehr für Einzel, Doppel, Training etc. in Stufe 1 und 2.
· Sollte sich aber eine Kommune wieder in der Stufe 2 befinden, gilt in der Halle in für Erwachsene die Testpflicht, auch beim Einzel. Ausnahme: Die Spieler sind vollständig geimpft oder genesen.
Zur Verköstigung auf der Anlage
Wenn eine nach Gastronomiegesetz zugelassene Gastronomie das Clubhaus betreibt, gelten die entsprechenden Regeln nach §9 der VO, ansonsten gilt das Abstandsgebot wie bei privaten Kontakten: 10 Personen aus drei Haushalten oder weniger, je nach Inzidenzwert-Wert.
Unberücksichtigt bleiben auch hier die vollständig Geimpften und Genesenen.
Aktuelle Verordnung Niedersachsen
Bezüglich des Landes Bremen hat es bereits im Laufe der Woche weitere Lockerungen gegeben.
Der TNB bittet darum, dass trotz sinkender Werte die Einhaltung der AHA-Regeln sowie Vorsicht die Maxine im Tennis sein sollten. So schaffen zum Beispiel freiwillige Testungen Sicherheit auf den Vereinsanlagen.