24.10.2022 12:16 Uhr

Aktuelles zur Corona-Situation

Verordnung der Länder liegen noch nicht vor

Das Präsidium des TNB hat in einer kurzfristig einberufenen Präsidiumssitzung über die aktuelle Lage nach der Verkündung des erneuten Lockdowns diskutiert.

Bedauerlicherweise liegen die Verordnungen der Bundesländer Niedersachsen und Bremen noch nicht vor. Somit können aktuell zahlreiche Fragen noch nicht verbindlich und endgültig beantwortet oder Entscheidungen getroffen werden. Das Präsidium wird wie bisher entsprechend der aktuellen Lage beraten, entscheiden und kommunizieren.

Nach umfassenden und intensiven Beratungen unter Berücksichtigung aller vorhandenen Informationen und Optionen wurde beschlossen:

1. Der TNB ist sich auch weiterhin der Verantwortung für Spieler, Vereine und Verband bewusst. Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden selbstverständlich auch weiterhin grundsätzlich befürwortet, sofern sie angemessen und der jeweiligen Sportart bzw. gesellschaftlichen Lebenswelt entsprechend sind.

2. Der TNB ist der festen Überzeugung, dass Tennis als Individualsport betrachtet werden muss. Entsprechend des Beschlusses der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten würde dieses die Ausübung des Tennissports im Training und Spielbetrieb zumindest teilweise erlauben. Offensichtlich besteht aber aktuell gleichermaßen Interpretationsraum und Klärungsbedarf. Der TNB bedauert, dass die verbindlichen Regularien der Länder Niedersachsen und Bremen noch unklar sind.

3. Der Winter-Spielbetrieb startet wie geplant am 31.10./01.11.2020, da die neue Verordnung erst ab 02.11.2020 in Kraft tritt.

4. Für Mannschaften, die an diesem Wochenende nicht spielen wollen, gelten die Regularien der aktuellen Wettspielordnung, inklusive der bereits kommunizierten ergänzenden Durchführungsbestimmungen

5. Hinsichtlich des Rückzugs von Mannschaften hat das Präsidium bereits den Beschluss gefasst, anstelle von 150,00€ lediglich 50,00€ zu berechnen.

6. In Ergänzung zu den Ausweichterminen wurde jedem offiziellen Spieltermin ein offizieller Ersatztermin vorgeschrieben. Diese gelten, wenn eine Mannschaft nicht antreten kann aufgrund von: Risikogebiet, nachgewiesene Corona-Erkrankungen im Team und Quarantäne.

7. Eine Entscheidung für den Spielbetrieb im November und den folgenden Monaten wird auf Grundlage der Verordnungen der Bundesländer Niedersachsen und Bremen getroffen. Das Präsidium wird umgehend nach Kenntnis der neuen Verordnung in einer erneuten Präsidiumssitzung die Festlegungen für den Spielbetrieb ab 02.11.2020 treffen.

8. Gleiches gilt für eine Empfehlung für die Vereine sowie für den Trainingsbetrieb im Landesleistungszentrum, Bundesstützpunkt und den Regionsstützpunkten.

9. Sofern der Spielbetrieb auch im Dezember eingeschränkt ist, stehen ausreichend Ersatzspieltermine zur Verfügung. Sofern der Spielbetrieb sogar darüber hinaus eingeschränkt wird, muss der Saisonabbruch geprüft werden. Dieses erfolgt dann auf Grundlage der aktuellsten Erkenntnisse.

10. Regelungen zur Regionalliga Nordost sind in Abhängigkeiten der Verordnungen der Länder zu treffen. Infos folgen schnellstmöglich.

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