FAQs zum Coronavirus

Fragen und Antworten zum Coronavirus

FAQ Coronavirus SARS-CoV-2

Aktualisiert zum Thema Punktspiele - Wichtige Fragen und tagesaktuelle Antworten

Die Tennisplätze sind wieder geöffnet, die Punktspiele beginnen, doch weiterhin erreichen den TNB Fragen aus den Vereinen, von Trainern und Spielern zum Coronavirus.

Wir bemühen uns, tagesaktuell alles zu beantworten, möchten aber in diesem Zusammenhang auf den LandesSportBund Niedersachsen hinweisen, der derzeit auch viele Fragen bündelt, Antworten definiert und unter www.lsb-niedersachsen.de veröffentlicht.

Der LSB hat zudem eine Hotline eingerichtet. LSB-Beschäftigte beantworten Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden oder vermitteln an Experten weiter. Die LSB-Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an: info@lsb-niedersachsen.de

Neuigkeiten veröffentlichen wir tagesaktuell auf unserer Homepage und allen anderen Medien des TNB. Wir bitten daher unsere Medien entsprechend zu verfolgen.

Die FAQ des TNB unterteilen sich in folgende Kapitel:

  1. Allgemeines
  2. Punktspiele
  3. Sport
  4. Hygienevorschriften
  5. Gastronomie

Allgemeines

    Auch für die hauptamtlichen Mitarbeiter wurde im Zuge der Corona-Krise Vorsorge getroffen. Entsprechend der Fürsorgepflicht wurde das Hauptamt umorganisiert, ein Teil der Mitarbeiter ist im Homeoffice. Alle sind weiterhin über die bekannte Mailadresse und Telefondurchwahl während der Geschäftszeiten erreichbar. Auch die Zentrale in der Geschäftsstelle ist weiterhin erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund der Auslagerungen zu Verzögerungen in der Erreichbarkeit kommt. Die Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 09 – 16:00 Uhr, Freitag 09 – 14:00 Uhr.
    Dazu lesen Sie alles im Niedersächsischen Gesetz und Verordnungsblatt. Sie finden die Verordnung im Downloadbereich auf dieser Seite.
    Sie finden die aktuelle Verordnung im Downloadbereich auf dieser Seite.
    Da gibt am besten der Kreis-oder Stadtsportbund und auch das Gesundheitsamt Auskunft.
    Ja, aber nur von gewählten Gremien. Natürlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Es gilt § 1 (5a) der aktuellen Verordnung.
    Die offiziellen Informationen des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
    Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an und ist individuell mit dem Sponsor zu klären. Das hängt insbesondere davon ab, ob die Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder verschoben wird. Ggf. ist ein Teil zurückzuzahlen. Aber wir empfehlen die direkte Abstimmung mit dem Sponsor.
    Hier gilt der geschlossene Vertrag. Generell gilt natürlich, dass nur gezahlt wird, wenn es eine Trainerstunde gegeben hat. Bezüglich Übungsleiter siehe LSB.
    Ja, aber auch mit wichtigen Änderungen - Der Aktionszeitraum wird über den 17. Mai hinaus bis Ende der Sommersaison (mindestens bis 30. September 2020) verlängert. - Der Aktionszeitraum bezieht sich nun nicht mehr ausschließlich auf die Eröffnung der Sommersaison. Der Aktionstag kann auch als Sommerfest, Saisonabschluss, etc. durchgeführt werden. - Das Datum für die Durchführung des Aktionstages kann individuell durch den einzelnen Tennisverein bestimmt werden, muss jedoch in Abhängigkeit von den regionalen Vorgaben durch die politischen Verantwortungsträger und Gesundheitsämter sowie den Empfehlungen des TNB erfolgen. Daraus ergeben sich folgende neue Rahmendaten: Anmeldezeitraum zu „Deutschland spielt Tennis“: bis 31. Juli 2020. Automatische Teilnahme an der Vereinsverlosung bei Anmeldung: bis 30. Juni 2020. Durchführung des Aktionstages: bis mind. 30. September 2020 möglich.
    Aufgrund der aktuellen Situation und der Vorgaben der Landesschulbehörde Niedersachsen muss die Talentino-Streettennis-Tour 2020 abgesagt und auf das nächste Jahr verschoben werden. Sobald es die Lage zulässt, werden flexible Angebote für Schulen und Vereine erarbeitet, die sich auch kurzfristig in diesem Jahr noch umsetzen lassen. Das große Event der Talentino-Streettennis-Tour mit jährlich rund 5.000 teilnehmenden Schülern der 1.-6. Klassen in Niedersachsen und Bremen, Lehrkräften, Schiedsrichterklassen, einem 20-köpfigen TNB-Team und den engagierten Tennisvereinen wird es in der Form 2021 wieder geben.

PUNKTSPIELE

    Das aktuelle TNB-Hygienekonzept für Punktspiele finden Sie im Downloadbereich dieser Seite. Überdies wird eine Liste bereitgestellt, in der sich Spieler und Begleitpersonen an den Punktspieltagen bitte eintragen. Die Liste finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
    Wenn eine Mannschaft nach dem 01.06.2020 zurückzieht, werden 50% des regulär festgelegten Ordnungsgeldes erhoben.
    Die Mannschaftsmeldegebühr wird zu 100% vom TNB einbehalten. Die Leistung des Verbandes zur Organisation des Punktspielbetriebes wurde in vollem Umfang geleistet. Um den rund 6.500 Mannschaften die Möglichkeit eines Wettspielbetriebes unter den sichersten und aktuellsten Voraussetzungen zu geben, ist seitens des TNB-Sportressorts eine gewaltige Organisation zu leisten. Bereits in den vergangenen Wochen haben der Arbeitsaufwand und die Informationsleistung der Mitarbeiter alles Bisherige übertroffen.
    Die Mannschaften behalten auch bei einem Rückzug ihren Platz in der aktuellen Spielklasse.
    Die Anpassungen sind erfolgt.
    Die Punktspielserie 2020 wird als Übergangssaison gewertet. Es wird keine Auf- und Absteiger geben. Nur wenn im Sommer 2021 in der nächsthöheren Spielklasse ein Staffelplatz frei ist und die geographischen Umstände passen, ist ein Aufstieg möglich.
    Die erspielten Ergebnisse werden uneingeschränkt für die Ranglisten und Leistungsklassen gewertet.
    Da in Niedersachsen und Bremen Doppel erlaubt sind, werden auch die Punktspiele mit Doppel gespielt.
    Es gelten die bisherigen Bestimmungen. In der Oberliga werden sechs, in allen anderen Ligen vier Einzel gespielt.
    Sämtliche Punkte gelten für den Spielbetrieb in allen Ligen der Erwachsenen und der Jugend des TNB.
    Vor allem, um die kleinen Anlagen zu entlasten und die Termine zu entzerren. Gerade bei kleinen Anlagen ist die Einhaltung des Mindestabstandes bei mehreren Punktspielen gleichzeitig kaum möglich.
    Der Spielplan muss auch hier frühzeitig feststehen, damit die Ferien genutzt werden können. Die Einladungstermine für die Erwachsenen und Jugend zu trennen ist systemisch nicht möglich.
    Eine Anpassung der WPSO ist erfolgt.
    Begegnungen können bereits jetzt im gegenseitigen Einvernehmen bis zum 30.09. verlegt werden.
    Es bleibt bei der in der Wettspielordnung genannten Anzahl. Drei Bälle pro Einzel. Sollte Doppel gespielt werden, lautet die TNB-Empfehlung, dann neue Bälle einzusetzen, anstatt wie bisher die bereits im Einzel gespielten. Aber das ist nur eine Empfehlung, keine Vorgabe.
    Der Heimverein muss den TNB über die Verstöße beim Punktspiel informieren. Ggf. darf das Punktspiel abgebrochen werden.
    Die geltenden Regelungen sehen keine Beschränkung auf eine Besetzung mit maximal 2 Personen pro Pkw vor. Soweit möglich, ist aber ein Abstand von 1,5 Metern zum Fahrzeugführer sowie zwischen den beförderten Personen untereinander einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um in einer Wohnung zusammenlebende Personen oder um Personen aus einem (einzigen) weiteren Hausstand. Ist dies nicht möglich, ist zumindest der entsprechend der Fahrzeuggröße jeweils größtmögliche Abstand einzuhalten. (Quelle FAQ Land Niedersachsen).
    Mit der Verordnung vom 08. Juni 2020 sind Umkleideräume und Duschen in Niedersachsen geöffnet. In Bremen wurde in der neuen Corona-Verordnung nicht explizit auf die sanitären Anlagen eingegangen. Nach Aussage des Sportamtes können Umkleidekabinen und Duschen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet werden. Die bisherige Textpassage, dass die Umkleidekabinen und Duschen geschlossen werden müssen, ist in der aktuellen Verordnung gestrichen worden. Wir empfehlen, den Zugang zu den sanitären Anlagen weiter so kontaktarm wie möglich zu regeln. (Beispiel: Festlegung der Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten dürfen).
    Im persönlichen Bereich ist die Zwei-Haushalte-Regel dahingehend erweitert, dass nun auch Treffen in einer Gruppe bis zu zehn Personen (unabhängig von den Haushalten) möglich sind. Diese Regel ist überall dort anwendbar, wo bislang schon die Zwei Haushalte-Regel galt, also im öffentlichen Raum oder bei der Belegung von Ferienwohnungen, aber auch beim Besuch einer Kneipe oder eines Restaurants. Auch das Grillen und Picknicken ist in dieser Gruppengröße wieder zulässig. (Quelle: FAQ des Landes Niedersachsen)

SPORT/TURNIERE

    Seit dem 08. Juni 2020 sind Turniere (LK und RL) wieder möglich.
    Für Turniere, die für diesen Zeitraum (13.03.-07.06.2020) bereits beantragt/veröffentlicht worden sind, wird der TNB keine Turnierservicegebühr in Rechnung stellen. Durchgeführte Turniere vor dem 13.03. bleiben hiervon unberührt. Ranglistenturniere, die in dem Zeitraum terminiert waren erhalten im April ihre Servicegebühr zurück. Bereits gezahlte Servicegebühren Ende 2019 wurden den jeweiligen Vereinen bereits erstattet.
    Nach derzeitigem Stand werden die gespielten Ergebnisse gewertet, es wird aber keine LK-Absteiger geben.
    Der Deutsche Tennis Bund hält im Moment an seinem Zeitplan fest. Aktueller Stand ist, dass die LK-Reform zum 01.10.2020 umgesetzt wird.
    Diese Frage lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten, da immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Als Grundsatz kann man aber sagen, dass immer derjenige haftet, durch dessen schuldhaftes Verhalten einem anderen ein Schaden entstanden ist. Allerdings müssen sich Vereine auch das Verhalten der von Ihnen eingesetzten Personen zurechnen lassen. Dies ergibt sich aus § 31 BGB: § 31 Haftung des Vereins für Organe: Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
    Doppel ist in Niedersachsen und Bremen erlaubt. Auch hier gilt aber der Mindestabstand.
    Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
    Erlaubt ist die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen sowie die Nutzung öffentlicher und privater Freiluftsportanlagen. (Quelle: MI)
    Die sportliche Betätigung auf allen Freiluftsportanlagen muss zum Schutz vor Corona-Infektionen sehr konsequent kontaktlos und mit einem Abstand von zwei Metern erfolgen. Beim Sport atmen Menschen tiefer aus und ein, als im sonstigen Leben. Deshalb können sie potentiell auch beim Ausatmen etwaige Corona-Viren in einem etwas weiteren Umkreis verbreiten. (Quelle: MI)
    Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (zwei Meter!) am besten einzeln betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden. (Quelle: MI)
    Nein, bei der sportlichen Betätigung im Freien muss keine Maske getragen werden. Die sportliche Betätigung ist zulässig.
    Nein, für die Öffnung entsprechender Freiluftsportanlagen ist keine Genehmigung erforderlich. Für Fragen im Einzelfall sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig. (Quelle: MI) Ausnahme: Ihre Anlage wurde von der Stadt/Kommune geschlossen. Dann muss sie die Anlage auch wieder öffnen.
    Mit dem 25. Mai 2020 wurde Indoor-Sport unter diversen Auflagen wieder erlaubt.
    Zuschauer sind bei einer Sportausübung im Freien zugelassen, wenn jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird. Für Bremen gilt: Zuschauerinnen und Zuschauer können bei einer Sportausübung im Freien zugelassen werden, soweit die Voraussetzungen des § 9i Absatz 2 entsprechend erfüllt werden. Danach dürfen nicht mehr als 200 Zuschauerinnen und Zuschauer pro sportlicher Veranstaltung zugelassen werden; an die Stelle der Betreiberin oder des Betreibers tritt die Veranstalterin oder der Veranstalter; an die Stelle des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts tritt ein veranstaltungsbezogenes Schutz- und Hygienekonzept nach § 11 Absatz 2.
    Mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 bleiben Veranstaltungen und Reisen nach § 11 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) für Kinder- und Jugendlichen Gruppen mit Übernachtung für Gruppen mit mehr als 16 Personen verboten. Im Übrigen hat der Veranstalter für Veranstaltungen und Reisen nach § 11 SGB VIII für Kinder- und Jugendlichen Gruppen mit Übernachtung, die nicht nach Satz 1 verboten sind, das Hygienekonzept nach den gemeinsamen Empfehlungen des Landesjugendrings Niedersachsen e. V. und der LAG Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e. V. (Stand: 19. Juni 2020) zu beachten.

HYGIENEVORSCHRIFTEN

    Die Hygienevorschriften des TNB sind eine Empfehlung. Für die Umsetzung sind die Vereine selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch ergänzende Vorgaben Ihrer Kommune.
    Ja, es wurden bereits Anlagen geschlossen.
    Sie wird stattfinden. Das Hygienekonzept finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

GASTRONOMIE

    - Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen. - Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren. - Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen. - Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch. - Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird. - Buffets sind nicht erlaubt. - Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.). - Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen). - Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren
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