02.02.2022 11:25 Uhr

Corona-Update für Tennis im Freien

Individualsport im Freien unter 3G erlaubt

Obwohl die Sommersaison für Tennisspieler noch nicht eröffnet ist wird auf Ganzjahresplätzen in Niedersachsen und Bremen auch zur jetzigen Zeit draußen gespielt. Auf Basis der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen galt aktuell die 2G-Regelung. Am Dienstag, 25.01.2022, hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg diese Vorgabe außer Vollzug gesetzt. Ab sofort ist Individualsport  – und somit auch Tennis – unter Beachtung der 3G-Regelung außen erlaubt. 

Dies bedeutet, dass man einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein negatives Testergebnis vorlegen muss. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impf- oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten. Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig.

Die nächste Verordnung des Landes Niedersachsen soll ab 03.02.2022 in Kraft treten. Welche Änderungen seitens der Landesregierung vorgenommen werden bleibt abzuwarten. Der TNB wird die Vereine umgehend nach Kenntnis informieren.

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